Hocheffiziente Drucklufterzeuger:
Das Druckniveau muss im Bereich zwischen 3 und 15 bar Überdruck liegen.
Der Kompressor muss in Abhängigkeit des Druckniveaus eine Effizienz bei der Drucklufterzeugung gemäß dem mittleren spezifischen Leistungswert nach Tabelle 4 (s. nächste Seite) gemessen nach ISO 1217 Annex C und den dort genannten Toleranzen aufweisen.
Bei drehzahlgeregelten Kompressoren wird die spezifische Leistungsaufnahme bezogen auf den Bestpunkt.
Die Bestimmung der spezifischen Leistung erfolgt nach ISO 1217 Annex C.
Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren:
Bei mehreren parallel in das gleiche Verbrauchernetz fördernden Einzelkompressoren muss eine übergeordnete Steuerung die Betriebsweise der einzelnen Kompressoren zur energieoptimalen Deckung des Druckluftbedarfs (z.B. Betrieb in gemeinsamem Druckband) übernehmen.
Ultraschallmessgerät:
Der Förderempfänger muss eine im Vorfeld genannte Maßnahme zur effizienten Drucklufterzeugung durchführen.
Je Antragsteller wird nur ein Leckagemessgerät gefördert.
Netto-Investitionskosten für Leckagemessgeräte sind bis maximal 500 Euro förderfähig.
Wärmerückgewinnung:
Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.
Planungs- und Installationsleistungen:
Die Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme stehen. Planungs- und Installationsleistungen müssen von externen Dritten durchgeführt werden, um förderfähig zu sein.