Nach Punkt 3.1.1. der Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien:
Dieser Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen. Vor Eingang dieses Antrags im BAFA darf der Auftrag für die beantragte Maßnahme nicht erteilt werden. Andernfalls wird kein Zuschuss gewährt.
Schreiben Sie uns
BAFA-FÖRDERUNG

Bundesregierung fördert Investitionen in effiziente Druckluft:

Mit bis zu 30% werden Ersatz- oder die Neuanschaffung von Kompressoren, Nachrüstungen von übergeordneten Steuerungen und Wärmerückgewinnung gefördert. Des Weiteren ist in Kombination auch die Förderung von Leckagesuchgeräten möglich.

Folgende Technologien werden durch die BAFA-Förderung gefördert:

Hocheffiziente Drucklufterzeuger:
Hocheffiziente rotierende Verdrängerkompressoren mit Drehzahlregelung.
Hocheffiziente rotierende Verdrängerkompressoren ohne Drehzahlregelung, wenn der Kompressor mit geringer Schalthäufigkeit und geringem Leerlaufanteil betrieben wird.

Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren:
Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren zur bedarfsgeregelten Optimierung der Gesamteffizienz der Druckluftstation

Ultraschallmessgerät:
Die Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät) in Kombination mit einer im Vorfeld genannten Maßnahme bzgl. effizienter Drucklufterzeugung

Wärmerückgewinnung:
Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen

Planungs- und Installationsleistungen:
Förderfähige Installationskosten beinhalten insbesondere die Ausgaben für Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung einer betriebsbereiten Anlage.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Hocheffiziente Drucklufterzeuger:
Das Druckniveau muss im Bereich zwischen 3 und 15 bar Überdruck liegen.
Der Kompressor muss in Abhängigkeit des Druckniveaus eine Effizienz bei der Drucklufterzeugung gemäß dem mittleren spezifischen Leistungswert nach Tabelle 4 (s. nächste Seite) gemessen nach ISO 1217 Annex C und den dort genannten Toleranzen aufweisen.
Bei drehzahlgeregelten Kompressoren wird die spezifische Leistungsaufnahme bezogen auf den Bestpunkt.
Die Bestimmung der spezifischen Leistung erfolgt nach ISO 1217 Annex C.

Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren:
Bei mehreren parallel in das gleiche Verbrauchernetz fördernden Einzelkompressoren muss eine übergeordnete Steuerung die Betriebsweise der einzelnen Kompressoren zur energieoptimalen Deckung des Druckluftbedarfs (z.B. Betrieb in gemeinsamem Druckband) übernehmen.

Ultraschallmessgerät:
Der Förderempfänger muss eine im Vorfeld genannte Maßnahme zur effizienten Drucklufterzeugung durchführen.
Je Antragsteller wird nur ein Leckagemessgerät gefördert.
Netto-Investitionskosten für Leckagemessgeräte sind bis maximal 500 Euro förderfähig.

Wärmerückgewinnung:
Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.

Planungs- und Installationsleistungen:
Die Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme stehen. Planungs- und Installationsleistungen müssen von externen Dritten durchgeführt werden, um förderfähig zu sein.

Folgende Nachweise müssen erbracht werden:

Der Nachweis erfolgt über das Produktdatenblatt des Herstellers oder bei drehzahlgeregelten Kompressoren durch Darlegung des Bestpunktes durch den Hersteller oder eines Sachverständigen.

Der Nachweis der Wärmerückgewinnung ist über eine Berechnung eines Sachverständigen oder Herstellers auf Grundlage der Produktdatenblätter des Wärmetauschers und Kompressors zu erbringen.

Kurzinfo für Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister oder in
der Handwerksrolle eingetragen sind. Das Unternehmen weist grundsätzlich eines der folgenden Merkmale aus:

Bis zu 250 Beschäftigte und ein Jahresumsatz v. max. 50 Mio € oder eine Jahresbilanzsumme v. max. 43 Mio €
Höhe der Zuwendung für Maßnahmen - 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ab 250 Beschäftigte
Höhe der Zuwendung für Maßnahmen - 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Energiedienstleister sofern Sie Energiemaßnahmen bei einem antragsberechtigten Unternehmen durchführen

Kurzinfo Fördergrenzen bei den Einzelmaßnahmen:

Förderfähig sind dabei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro, einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Planung und Installation.

Die Zuwendungen je Vorhaben sind auf einen Betrag von 30.000 Euro begrenzt. Als Vorhaben gilt die Summe aller Einzelmaßnahmen an einem Standort.

Detaillierte Informationen zu Ihrem BAFA-Antrag:

(Link des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) 
Share by: