Änderungen im Modul 1: Querschnittstechnologien
Bis zum 31.12.2028 können Sie laut der BAFA-Richtlinie für Investitionsförderungen zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien einen BAFA-Förderantrag stellen. Wird dieser genehmigt, können Sie nun bis zu 25 % Ihrer Investitionskosten vom Staat zurückbekommen. Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer Unternehmensgröße ab: Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen (KU) erhalten von nun an 25 % Förderung, der Satz für mittelständische Unternehmen ändert sich dagegen auf 20 %.
Weitere Änderungen:
Ersetzen Sie einfach Ihre Bestehende,voll funktionstüchtige Anlage durch eine Neue und profitieren Sie dabei von der staatlichen Förderung. Die Anlage muss sich zum Zeitpunkt des Tauschs bereits mindestens 5 Jahre im Bestand Ihres Unternehmens befinden. Als Entsorgungsnachweis muss ein Verkaufsbeleg o.ä. erbracht werden.
In der Kombination mit einem BAFA-fähigen Kompressor sind auch ausgewählte Kältetrockner förderfähig. So tun Sie nicht nur Ihrem Druckluftsystem etwas Gutes, sondern schützen auch die Umwelt durch den Einsatz von energieeffizienteren Geräten.
Mit BAFA sparen Sie außerdem doppelt:
Änderungen im Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen gefördert. Das können beispielsweise Prozess- und Verfahrensumstellungen sein, sowie die effiziente Nutzung von Prozessabwärme.
Die wesentliche Änderung ist hier, dass der CO2-Förderdeckel für Kleinst- und Kleinunternehmen, von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro eingesparter Tonne CO2 im Jahr angehoben wurde.